Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Die  Tauchtauglichkeitsuntersuchung bietet eine gute Gelegenheit, vor einem geplanten Tauchurlaub sicherzustellen, dass keine relevanten medizinischen Probleme vorliegen, die zu unnötigen Gefahren oder Problemen beim Tauchen führen könnten.
Hierzu dient die tauchsportärztliche Untersuchung, oder „GTÜM-Untersuchung“.

Dabei ist das Untersuchungsintervall abhängig vom Lebensalter.

  • bis 15 Jahre: jährlich
  • 16-39 Jahre: alle 3 Jahre
  • ab 40 Jahren: jährlich

Diese Empfehlung ist die maximale Zeit zwischen den Untersuchungen. Die Taucherärztin/der Taucherarzt entscheiden anhand der Konstitution des zu Untersuchenden, ob gegebenenfalls auch vor Ablauf dieses maximalen Zeitraums eine Untersuchung angezeigt ist.
Die tauchsportärztliche Untersuchung beinhaltet eine Anamnese und körperliche/neurologische Untersuchung sowie eine apparative Diagnostik bestehend aus EKG, Lungenfunktion und Labor. Zudem wird sehr genau der HNO Trakt untersucht, damit eine keine Probleme beim Druckausgleich gibt. Die Untersuchungen finden nach den Richtlinien der GTÜM statt.

https://www.gtuem.org/tauchmedizin/sh-15.html